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Gemeindeversammlung

An die Gemeindeversammlung sind alle interessierten Personen herzlich eingeladen. Wollen Sie jedoch an der Versammlung mitreden und mitbestimmen, so müssen Sie in Walchwil ihren Wohnsitz haben und mündig sein.

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative und somit das oberste Organ der
Gemeinde. In der Regel werden jährlich zwei Gemeindeversammlungen abgehalten (Budget-Gemeinde und Rechnungs-Gemeinde sind vorgeschrieben).

Aufgaben

Jährliche Aufgaben:

  • Abnahme der Jahresrechnung und allfälliger Separatrechnungen bis Ende Juni des Folgejahres
  • Genehmigung des Budgets für das kommende Jahr
  • Festsetzung des Steuerfusses und der übrigen Gemeindesteuern

Aufgaben je nach Bedarf:

  • Erlass einer Gemeindeordnung
  • Erlass von allgemeinverbindlichen Gemeindereglementen
  • Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit einer andern Gemeinde und über Änderungen der Gemeindegrenzen, sofern es sich nicht um kleine Grenzbereinigungen handelt
  • Beschlussfassung über neue Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist.
  • Beschlussfassung über die Gründung von der Beteiligungen an privaten Unternehmungen oder Organisationen sowie über die Gewährung von Darlehen an solche
  • Bewilligung von Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat durch Gemeindebeschluss zuständig erklärt wird
  • Aufsicht über die Tätigkeit des Gemeinderates und Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
  • die in Spezialgesetzen umschriebenen Befugnisse

Stimmrecht

An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) die in der Gemeinde Walchwil wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (Art. 398 ZGB) oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach erfolgter melderechtlicher Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle ausgeübt werden.

Interpellation

Die Stimmberechtigten können dem Gemeinderat ausserhalb der auf der Traktandenliste stehenden Geschäfte Fragen stellen und Auskünfte über die Tätigkeit der Gemeindebehörden, der öffentlich-rechtlichen Anstalten oder anderer mit gemeindlichen Aufgaben betrauten Personen verlangen, soweit hierfür ein öffentliches Interesse besteht.

Werden solche Anfragen spätestens zehn Tage vor der Gemeindeversammlung schriftlich dem Gemeinderat eingereicht, sind sie sofort zu beantworten. Bei kurzfristigeren Anfragen steht dem Gemeinderat die sofortige Beantwortung frei.

Motion

Jeder Stimmberechtigte kann der Gemeindeversammlung eine Motion über einen in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallenden Gegenstand vorlegen.

Ist eine Motion neunzig Tage vor der Gemeindeversammlung eingereicht worden, hat der Gemeinderat dazu Stellung zu nehmen und das Geschäft auf die Traktandenliste zu setzen, damit über die Erheblicherklärung abgestimmt werden kann.

Wird eine Motion innerhalb von neunzig Tagen oder an der Gemeindeversammlung selbst eingereicht, hat der Gemeinderat bis zur nächsten Gemeindeversammlung dazu Stellung zu nehmen und das Geschäft auf die Traktandenliste zu setzen, damit über die Erheblicherklärung abgestimmt werden kann.

Ist eine Stellungnahme zur Motion innert der vorgesehenen Frist aus zwingenden Gründen nicht möglich, kann die Frist im Einvernehmen mit dem Motionär, dem Erstunterzeichner der Motion oder der Gemeindeversammlung angemessen erstreckt werden. Lehnt die Gemeindeversammlung eine Fristerstreckung ab, ist das Geschäft auf die Traktandenliste der folgenden Gemeindeversammlung zu setzen, damit über die Erheblicherklärung abgestimmt werden kann.

Der Gemeinderat hat eine Frist anzugeben, innerhalb welcher er das Geschäft nach Erheblicherklärung der Motion behandeln will. Über diese Frist entscheidet in jedem Fall die Gemeindeversammlung. Erweist sich die Einhaltung der Frist im Nachhinein als unmöglich, kann die Gemeindeversammlung diese aufgrund eines Zwischenberichtes des Gemeinderates verlängern.

Nächste Gemeindeversammlungen

Datum

Lokalität

23. Juni 2026 Gemeindesaal, Schulhausstrasse 44
2. Dezember 2026 Gemeindesaal, Schulhausstrasse 44

Letzte Gemeindeversammlungen

Datum

2. Dezember 2025
25. Juni 2025              
4. Dezember 2024
25. Juni 2024                         
12. Dezember 2023
21. Juni 2023
30. November 2022
21. Juni 2022
30. November 2021
23. Juni 2021
09. Dezember 2020
22. September 2020
23. Juni 2020 VERSCHOBEN
auf 22. September 2020
11. Dezember 2019
25. Juni 2019
11. Dezember 2018
20. Juni 2018
12. Dezember 2017  
28. Juni 2017
30. November 2016
15. Juni 2016
09. Dezember 2015

16. Juni 2015