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Steuerfuss

Die Gemeinden des Kantons Zug gehören steuermässig zu den günstigsten Gemeinden der Schweiz.

Auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Zug können Sie mit dem Steuerkalkulator die Steuern berechnen.

Gemeinde
   2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Einwohnergemeinde  55% 55 % 55 % 55 % 55 % 55 % 53 % 53 %
Bürgergemeinde  1) 1) 1) 1) 1) 1) 1) 1)
Kantonssteuer  82 % 82 % 82 % 82 % 80 % 80 % 80 % 80 %
Kirchen
   2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Evang. ref. Kirchgemeinde
des Kantons Zug
 9,5 %2) 9 %3) 9 %3) 8,5 %4)  8,5 %4) 8,5 % 4) 8,5 % 4) 7,5% 5)
Röm. kath. Kirchgemeinde
Walchwil
 13 % 13 % 13 % 12,5 % 12 % 11 % 11 % 11 %

1) Einkünfte, die mit Sondersteuern belastet werden, sind mit 10 % des Einheitsansatzes zu versteuern.

2) Auf den Steuerfuss von 10 % wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 5 % gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 9,5 %).

3) Auf den Steuerfuss von 10 % wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 10 % gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 9 %).

4) Auf den Steuerfuss von 9,5 % wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 1,0 % gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 8,5 %).

5) Auf den Steuerfuss von 8,5 % wird für das entsprechende Steuerjahr ein Rabatt von 1,0 % gewährt (entspricht einem Steuerfuss von 7,5 %).

6) Wurde zurzeit noch nicht definiert.

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