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Gesamterneuerungswahlen vom 7. Oktober 2018

Gesamterneuerungswahlen für Kantonsrat, Regierungsrat und gemeindliche Exekutiven

Am 7. Oktober 2018 finden im Kanton Zug die Gesamterneuerungswahlen für den Kantonsrat, den Regierungsrat, die Gemeinderäte, die Rechnungsprüfungskommission und die Präsdien der kommunalen Exekutiven statt.

 

Persönliche Stimmabgabe

Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag wird die persönliche Stimmabgabe während der Büroöffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle ermöglicht.

An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.

 

Bedingungen / Voraussetzungen

Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürger und Bürgerinnen, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihm zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das amtliche Rücksendecouvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendecouvert.
  • Sie können das amtliche Rücksendecouvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist.
  • das Rücksendecouvert mehr als ein Stimmzettelcouvert enthält.
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist.
  • das Stimmzettelcouvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält.
  • das Rücksendecouvert nicht verschlossen ist.
  • nicht das amtliche Rücksendecouvert verwendet wird.
  • die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist.
  • das Rücksendecouvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.

 

Dokumente

Wahlanleitung "Gültig wählen"

Wahlvorschlag Gemeinderat

Wahlvorschlag Präsidium Gemeinderat

Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission

Wahlvorschlag Präsidium Rechnungsprüfungskommission

Wahlvorschlag Kantonsrat

 

Termine

 

08.06.2018

Erste Ausschreibung der Wahlen durch die Staatskanzlei

13.07.2018

Zweite Ausschreibung der Wahlen durch die Staatskanzlei

30.07.2018

Fristablauf für die Einreichung der Wahllisten (für die Wahlen der Mitglieder des Regierungsrates der Staatskanzlei, für die Mitglieder des Kantonsrates sowie der kommunalen Behörden der Gemeindekanzlei)

bis 01.08.2018

Auflage der Listen (Einsprachen betreffend der Gültigkeit der Wahlvorschläge möglich. Für die Wahlen der Mitglieder des Regierungsrates bei der Staatskanzlei, für die Wahlen des Kantonsrates sowie der kommunalen Behörden der Gemeindekanzlei einzureichen)

17.-22.09.2018      

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

07.10.2018 Wahltag
 

 

Bei allfälligen Ergänzungswahlen bzw. zweitem Wahlgang:

15.10.2018

Fristablauf für die Einreichung der Wahllisten 

bis 17.10.2018

Auflage der Listen

12.-17.11.2018

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

02.12.2018 Zweiter Wahltag

 

Informationen Kanton Zug

Weitere Informationen über die Gesamterneuerungswahlen 2018 erhalten Sie hier.

 

Wahlresultate

Gewählterklärung: Gemeinderat und Präsidium Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommmission und Präsidium Rechnungsprüfungskommission

Wahlresultate Kantonsrat