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Gesamterneuerungswahlen vom 4. Oktober 2026

Gesamterneuerungswahlen für Kantonsrat, Regierungsrat und gemeindliche Exekutiven

Am 4. Oktober 2026 finden im Kanton Zug die Gesamterneuerungswahlen für den Kantonsrat, den Regierungsrat, die Gemeinderäte, die Rechnungsprüfungskommission und die Präsdien der kommunalen Exekutiven statt.

Persönliche Stimmabgabe

Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag wird die persönliche Stimmabgabe während der Büroöffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle ermöglicht.

An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.

Bedingungen / Voraussetzungen

Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister (§ 4 WAG) eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV). 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das amtliche Rücksendekuvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendekuvert.
  • Sie können das amtliche Rücksendekuvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig (§ 14 WAG) wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist;
  • das Rücksendekuvert mehr Stimmzettelkuverts als gültige Stimmrechtsausweise enthält;
  • das Stimmzettelkuvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält;
  • das Rücksendekuvert nicht verschlossen ist;
  • nicht das amtliche Rücksendekuvert verwendet wird;
  • die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist;
  • das Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.

Dokumente

Wahlanleitung «Gültig wählen»

Zeitplan für den Urnengang vom 4. Oktober 2026

Richtlinien für temporäre Reklamen (Reklamen, Wahl- und Abstimmungsplakate usw.)

Wahlvorschlagsformulare

Kantonsrat
Gemeinderat
Gemeindepräsidium
Rechnungsprüfungskommission
Präsidium Rechnungsprüfungskommission

Termine

09.07.2026

Ausschreibung der Gesamterneuerungswahlen im Amtsblatt (§ 29 WAG) durch die Staatskanzlei

27.07.2026,
17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge (für die Wahlen der Mitglieder des Regierungsrates der Staatskanzlei, für die Mitglieder des Kantonsrates sowie der kommunalen Behörden der Gemeindekanzlei)

bis 29.07.2026, 17.00 Uhr

Auflage der Wahlvorschläge (Geltendmachung von Mängeln der Wahlvorschläge (§ 35 Abs. 1 WAG). Für die Wahlen der Mitglieder des Regierungsrates bei der Staatskanzlei, für die Wahlen des Kantonsrates sowie der kommunalen Behörden der Gemeindekanzlei einzureichen)

12.-18.09.2026     

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

04.10.2026 Wahltag
 

 

Bei allfälligen Ergänzungswahlen bzw. zweitem Wahlgang:

12.10.2026,
17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge 

bis 14.10.2026, 17.00 Uhr
 

Auflage der Wahlvorschläge

02.11.-07.11.2026

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

29.11.2026 Zweiter Wahltag

Informationen Kanton Zug

Weitere Informationen über die Gesamterneuerungswahlen 2026 erhalten Sie hier.

Wahlresultate


Kantonsrat

Regierungsrat