Gesamterneuerungswahlen vom 4. Oktober 2026
Gesamterneuerungswahlen für Kantonsrat, Regierungsrat und gemeindliche Exekutiven
Am 4. Oktober 2026 finden im Kanton Zug die Gesamterneuerungswahlen für den Kantonsrat, den Regierungsrat, die Gemeinderäte, die Rechnungsprüfungskommission und die Präsdien der kommunalen Exekutiven statt.
- Persönliche Stimmabgabe
- Bedingungen / Voraussetzungen
- Brieflich abstimmen
- Dokumente
- Wahlvorschlagsformulare
- Termine
- Informationen Kanton Zug
- Wahlresultate
Persönliche Stimmabgabe
Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag wird die persönliche Stimmabgabe während der Büroöffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle ermöglicht.
An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.
Bedingungen / Voraussetzungen
Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister (§ 4 WAG) eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV).
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das amtliche Rücksendekuvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendekuvert.
- Sie können das amtliche Rücksendekuvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig (§ 14 WAG) wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist;
- das Rücksendekuvert mehr Stimmzettelkuverts als gültige Stimmrechtsausweise enthält;
- das Stimmzettelkuvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält;
- das Rücksendekuvert nicht verschlossen ist;
- nicht das amtliche Rücksendekuvert verwendet wird;
- die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist;
- das Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.
Dokumente
Wahlanleitung «Gültig wählen»
Zeitplan für den Urnengang vom 4. Oktober 2026
Richtlinien für temporäre Reklamen (Reklamen, Wahl- und Abstimmungsplakate usw.)
Wahlvorschlagsformulare
Kantonsrat
Gemeinderat
Gemeindepräsidium
Rechnungsprüfungskommission
Präsidium Rechnungsprüfungskommission
Termine
| 09.07.2026 |
Ausschreibung der Gesamterneuerungswahlen im Amtsblatt (§ 29 WAG) durch die Staatskanzlei |
| 27.07.2026,
17.00 Uhr |
Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge (für die Wahlen der Mitglieder des Regierungsrates der Staatskanzlei, für die Mitglieder des Kantonsrates sowie der kommunalen Behörden der Gemeindekanzlei) |
| bis 29.07.2026, 17.00 Uhr |
Auflage der Wahlvorschläge (Geltendmachung von Mängeln der Wahlvorschläge (§ 35 Abs. 1 WAG). Für die Wahlen der Mitglieder des Regierungsrates bei der Staatskanzlei, für die Wahlen des Kantonsrates sowie der kommunalen Behörden der Gemeindekanzlei einzureichen) |
| 12.-18.09.2026 |
Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten |
| 04.10.2026 | Wahltag |
|
Bei allfälligen Ergänzungswahlen bzw. zweitem Wahlgang: |
|
|
12.10.2026,
|
Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge |
| bis 14.10.2026, 17.00 Uhr
|
Auflage der Wahlvorschläge |
| 02.11.-07.11.2026 |
Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten |
| 29.11.2026 | Zweiter Wahltag |
Informationen Kanton Zug
Weitere Informationen über die Gesamterneuerungswahlen 2026 erhalten Sie hier.