Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022
Gesamterneuerungswahlen für Kantonsrat, Regierungsrat und gemeindliche Exekutiven
Am 2. Oktober 2022 finden im Kanton Zug die Gesamterneuerungswahlen für den Kantonsrat, den Regierungsrat, die Gemeinderäte, die Rechnungsprüfungskommission und die Präsdien der kommunalen Exekutiven statt.
- Persönliche Stimmabgabe
- Bedingungen / Voraussetzungen
- Brieflich abstimmen
- Dokumente
- Termine
- Informationen Kanton Zug
- Wahlresultate
Persönliche Stimmabgabe
Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag wird die persönliche Stimmabgabe während der Büroöffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle ermöglicht.
An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.
Bedingungen / Voraussetzungen
Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister (§ 4 WAG) eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV). Personen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, haben kein Stimmrecht (§ 27 Abs. 3 KV).
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihm zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das amtliche Rücksendecouvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendecouvert.
- Sie können das amtliche Rücksendecouvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist.
- das Rücksendecouvert mehr als ein Stimmzettelcouvert enthält.
- sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist.
- das Stimmzettelcouvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält.
- das Rücksendecouvert nicht verschlossen ist.
- nicht das amtliche Rücksendecouvert verwendet wird.
- die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist.
- das Rücksendecouvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.
Dokumente
Zeitplan für den Urnengang vom 2. Oktober 2022
Richtlinien für temporäre Reklamen (Reklamen, Wahl- und Abstimmungsplakate usw.)
Termine
03.06.2022 |
Erste Ausschreibung der Wahlen durch die Staatskanzlei |
08.07.2022 |
Zweite Ausschreibung der Wahlen durch die Staatskanzlei |
25.07.2022, 17.00 Uhr |
Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge (für die Wahlen der Mitglieder des Regierungsrates der Staatskanzlei, für die Mitglieder des Kantonsrates sowie der kommunalen Behörden der Gemeindekanzlei) |
bis 27.07.2022, 17.00 Uhr |
Auflage der Wahlvorschläge (Einsprachen betreffend der Gültigkeit der Wahlvorschläge möglich. Für die Wahlen der Mitglieder des Regierungsrates bei der Staatskanzlei, für die Wahlen des Kantonsrates sowie der kommunalen Behörden der Gemeindekanzlei einzureichen) |
12.-17.09.2022 |
Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten |
02.10.2022 | Wahltag |
Bei allfälligen Ergänzungswahlen bzw. zweitem Wahlgang: |
|
10.10.2022, |
Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge |
bis 12.10.2022, 17.00 Uhr |
Auflage der Wahlvorschläge |
31.10.-05.11.2022 |
Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten |
27.11.2022 | Zweiter Wahltag |
Informationen Kanton Zug
Weitere Informationen über die Gesamterneuerungswahlen 2022 erhalten Sie hier.
Wahlresultate
Amtsblattpublikation vom 12. August 2022: Gemeindliche Gesamterneuerungswahlen; bereinigte Wahlvorschläge und stille Wahl
Kantonsrat