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Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022

Gesamterneuerungswahlen für Kantonsrat, Regierungsrat und gemeindliche Exekutiven

Am 2. Oktober 2022 finden im Kanton Zug die Gesamterneuerungswahlen für den Kantonsrat, den Regierungsrat, die Gemeinderäte, die Rechnungsprüfungskommission und die Präsdien der kommunalen Exekutiven statt.

 

Persönliche Stimmabgabe

Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag wird die persönliche Stimmabgabe während der Büroöffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle ermöglicht.

An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.

 

Bedingungen / Voraussetzungen

Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister (§ 4 WAG) eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV). Personen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, haben kein Stimmrecht (§ 27 Abs. 3 KV).

 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihm zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das amtliche Rücksendecouvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendecouvert.
  • Sie können das amtliche Rücksendecouvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist.
  • das Rücksendecouvert mehr als ein Stimmzettelcouvert enthält.
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist.
  • das Stimmzettelcouvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält.
  • das Rücksendecouvert nicht verschlossen ist.
  • nicht das amtliche Rücksendecouvert verwendet wird.
  • die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist.
  • das Rücksendecouvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.

 

Dokumente

Wahlanleitung «Gültig wählen»

Zeitplan für den Urnengang vom 2. Oktober 2022

Richtlinien für temporäre Reklamen (Reklamen, Wahl- und Abstimmungsplakate usw.)

 

Termine

03.06.2022

Erste Ausschreibung der Wahlen durch die Staatskanzlei

08.07.2022

Zweite Ausschreibung der Wahlen durch die Staatskanzlei

25.07.2022,
17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge (für die Wahlen der Mitglieder des Regierungsrates der Staatskanzlei, für die Mitglieder des Kantonsrates sowie der kommunalen Behörden der Gemeindekanzlei)

bis 27.07.2022, 17.00 Uhr

Auflage der Wahlvorschläge (Einsprachen betreffend der Gültigkeit der Wahlvorschläge möglich. Für die Wahlen der Mitglieder des Regierungsrates bei der Staatskanzlei, für die Wahlen des Kantonsrates sowie der kommunalen Behörden der Gemeindekanzlei einzureichen)

12.-17.09.2022     

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

02.10.2022 Wahltag
 

 

Bei allfälligen Ergänzungswahlen bzw. zweitem Wahlgang:

10.10.2022,
17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge 

bis 12.10.2022, 17.00 Uhr
 

Auflage der Wahlvorschläge

31.10.-05.11.2022

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

27.11.2022 Zweiter Wahltag

 

Informationen Kanton Zug

Weitere Informationen über die Gesamterneuerungswahlen 2022 erhalten Sie hier.

 

Wahlresultate

Amtsblattpublikation vom 12. August 2022: Gemeindliche Gesamterneuerungswahlen; bereinigte Wahlvorschläge und stille Wahl

Kantonsrat

Regierungsrat