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Gesamterneuerungswahlen der richterlichen Behörden vom 30. Juni 2024

Gesamterneuerungswahlen für die Gerichte des Kantons Zug sowie die kommunalen Friedensrichterämter für die Amtsperiode 2025-2030

Am 30. Juni 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Mitglieder und Ersatzmitglieder der kantonalen Gerichte des Kantons Zug sowie die kommunalen Friedensrichterämter für die Amtsperiode 2025-2030 statt.

Persönliche Stimmabgabe

Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag wird die persönliche Stimmabgabe während der Büroöffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle ermöglicht.

An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.

Bedingungen / Voraussetzungen

Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister (§ 4 WAG) eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV). Personen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, haben kein Stimmrecht (§ 27 Abs. 3 KV).

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihm zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das amtliche Rücksendecouvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendecouvert.
  • Sie können das amtliche Rücksendecouvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist.
  • das Rücksendecouvert mehr als ein Stimmzettelcouvert enthält.
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist.
  • das Stimmzettelcouvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält.
  • das Rücksendecouvert nicht verschlossen ist.
  • nicht das amtliche Rücksendecouvert verwendet wird.
  • die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist.
  • das Rücksendecouvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.

Dokumente

Formular Wahlvorschlag Friedensrichter/in

Formular Wahlvorschlag stellvertretende/r Friedensrichter/in

Ausschreibung Gesamterneuerungswahlen Gerichte des Kantons Zug

Zeitplan Gerichtswahlen vom 30. Juni 2024

Richtlinien für temporäre Reklamen (Reklamen, Wahl- und Abstimmungsplakate usw.)

Eingereichte Wahlvorschläge kommunales Friedensrichteramt

Amtsblattpublikation vom 2. Mai 2024 - bereinigte Wahlvorschläge und stille Wahl

Termine

07.03.2024

Erste Ausschreibung der Wahlen durch die Staatskanzlei

04.04.2024

Zweite Ausschreibung der Wahlen durch die Staatskanzlei

22.04.2024,
17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge (für die Wahlen der Mitglieder der Gerichte der Staatskanzlei, für die Mitglieder des Friedensrichteramtes der Gemeindekanzlei)

bis 24.04.2024, 17.00 Uhr

Auflage der Wahlvorschläge (Einsprachen betreffend der Gültigkeit der Wahlvorschläge möglich. Für die Wahlen der Mitglieder der Gerichte bei der Staatskanzlei, für die Wahlen des Friedensrichteramtes bei der Gemeindekanzlei einzureichen)

10.-15.06.2024 

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

30.06.2024 Wahltag
 

 

Bei allfälligen Ergänzungswahlen bzw. zweitem Wahlgang:

08.07.2024,
17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge 

bis 10.07.2024, 17.00 Uhr
 

Auflage der Wahlvorschläge

05.-10.08.2024

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

25.08.2024 Zweiter Wahltag

Informationen Kanton Zug

Weitere Informationen über die Gesamterneuerungswahlen für die Gerichte des Kantons Zug und die kommunalen Friedensrichterämter für die Amtsperiode 2025-2030 erhalten Sie hier.

Wahlresultate

Amtsblattpublikation vom 2. Mai 2024 - bereinigte Wahlvorschläge und stille Wahl

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