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Ergänzungswahl Mitglied Kantonsrat vom 10. Februar 2019

Ergänzungswahl für ein Mitglied des Kantonsrats infolge Verzichts auf das Mandat eines gewählten Mitglieds (Amtsperiode 2019 - 2022)

Am 10. Februar 2019 findet eine Ergänzungswahl für ein Mitglied des Kantonsrats infolge Verzichts auf das Mandat eines gewählten Mitglieds (Amtsperiode 2019 - 2022) statt.

 

Persönliche Stimmabgabe

Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag wird die persönliche Stimmabgabe während der Büroöffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle ermöglicht.

An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.

 

Bedingungen / Voraussetzungen

Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister (§ 4 WAG) eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV). Personen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, haben kein Stimmrecht (§ 27 Abs. 3 KV).

 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihm zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das amtliche Rücksendecouvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendecouvert.
  • Sie können das amtliche Rücksendecouvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist.
  • das Rücksendecouvert mehr als ein Stimmzettelcouvert enthält.
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist.
  • das Stimmzettelcouvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält.
  • das Rücksendecouvert nicht verschlossen ist.
  • nicht das amtliche Rücksendecouvert verwendet wird.
  • die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist.
  • das Rücksendecouvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.

 

Dokumente

Wahlvorschlag Kantonsrat (Word)

Wahlvorschlag Kantonsrat (PDF)

Amtsblattausschreibung Ergänzungswahl vom 10. Februar 2019

 

Termine

 

16.11.2018

Ausschreibung der Ergänzungswahl durch die Staatskanzlei

17.12.2018, 17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge
(der Gemeindekanzlei einzureichen)

bis 19.12.2018, 17.00 Uhr

Auflage der Wahlvorschläge (Einsprachen betreffend der
Gültigkeit der Wahlvorschläge möglich,
der Gemeindekanzlei einzureichen)

14.-19.01.2019      

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

10.02.2019 Wahltag
 

 

Allfälliger zweiter Wahlgang:

18.02.2019, 17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge

07.04.2019 Zweiter Wahltag


Zeitplan

Informationen Kanton Zug

Weitere Informationen über die Ergänzungswahl erhalten Sie hier.

 

Wahlresultate

 Wahlresultat Ergänzungswahl Kantonsrat