Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderats vom 15. Dezember 2019
Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderats infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsperiode 2019-2022; Vakanz Matthias Hürlimann)
Am 15. Dezember 2019 findet eine Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderats infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsperiode 2019-2022; Vakanz Matthias Hürlimann) statt.
- Persönliche Stimmabgabe
- Bedingungen / Voraussetzungen
- Brieflich abstimmen
- Dokumente
- Termine
- Wahlresultate
Persönliche Stimmabgabe
Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag wird die persönliche Stimmabgabe während der Büroöffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle ermöglicht.
An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.
Bedingungen / Voraussetzungen
Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister (§ 4 WAG) eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV). Personen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, haben kein Stimmrecht (§ 27 Abs. 3 KV).
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihm zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das amtliche Rücksendecouvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendecouvert.
- Sie können das amtliche Rücksendecouvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist.
- das Rücksendecouvert mehr als ein Stimmzettelcouvert enthält.
- sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist.
- das Stimmzettelcouvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält.
- das Rücksendecouvert nicht verschlossen ist.
- nicht das amtliche Rücksendecouvert verwendet wird.
- die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist.
- das Rücksendecouvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.
Dokumente
Wahlvorschlag Ergänzungswahl Gemeinderat
Eingereichter Wahlvorschlag Ergänzungswahl Gemeinderat
Termine
20.09.2019 |
Ausschreibung der Ergänzungswahl durch Gemeindekanzlei |
07.10.2019, 17.00 Uhr |
Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge |
bis 09.10.2019, 17.00 Uhr |
Auflage der Wahlvorschläge (Einsprachen betreffend der |
25. - 30.11.2019 |
Zustellung des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten |
15.12.2019 | Wahltag |
|
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23.12.2019, 17.00 Uhr |
Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge |
09.02.2020 | Zweiter Wahltag |
Wahlresultate
Gewählterklärung von Manuel Studer (CVP) als Mitglied des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2019-2022:
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2019
Pressemitteilung vom 16. Oktober 2019