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Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderats (Rest der Amtsperiode 2023–2026); zweiter Wahlgang vom 7. Mai 2023

Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderats infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsperiode
(Rest der Amtsperiode 2023–2026: Vakanz Eveline Hunziker) vom 7. Mai 2023; zweiter Wahlgang

Am 7. Mai 2023 findet ein zweiter Wahlgang für die Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderats infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsperiode 2023–2026; Vakanz Eveline Hunziker) statt.

Persönliche Stimmabgabe

Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag wird die persönliche Stimmabgabe während der Büroöffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle ermöglicht.

An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.

Bedingungen / Voraussetzungen

Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister (§ 4 WAG) eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV). Personen, die wegen dauerhafter Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, haben kein Stimmrecht (§ 27 Abs. 3 KV).

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das amtliche Rücksendekuvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendekuvert.
  • Sie können das amtliche Rücksendekuvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist.
  • das Rücksendekuvert mehr als ein Stimmzettelkuvert enthält.
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelkuvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist.
  • das Stimmzettelkuvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält.
  • das Rücksendekuvert nicht verschlossen ist.
  • nicht das amtliche Rücksendekuvert verwendet wird.
  • die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist.
  • das Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.

Dokumente

Wahlvorschlag Ergänzungswahl Gemeinderat; zweiter Wahlgang vom 7. Mai 2023

Terminliste

Richtlinien für temporäre Reklamen (Reklamen, Wahl- und Abstimmungsplakate, usw.)

Eingereichte Wahlvorschläge Ergänzungswahl Gemeinderat

Termine

16.03.2023

Ausschreibung der Ergänzungswahl im Amtsblatt durch Gemeindekanzlei

20.03.2023, 17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge
(der Gemeindekanzlei einzureichen)

bis 22.03.2023, 17.00 Uhr

Auflage der Wahlvorschläge (Einsprachen betreffend der
Gültigkeit der Wahlvorschläge möglich, der Gemeindekanzlei einzureichen)

17.04.–22.04.2023

Zustellung des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

07.05.2023 Zweiter Wahltag

Wahlresultate

Wahlresultate