Ergänzungswahl stellvertretende/r Friedensrichter/in Walchwil vom 8. März 2026
Ergänzungswahl stellvertretende/r Friedensrichter/in für den Rest der Amtsperiode 2025-2030
Am 8. März 2026 findet die Ergänzungswahl für den/die stellvertretende/r Friedensrichter/in für den Rest der Amtsperiode 2025-2030 statt.
- Persönliche Stimmabgabe
- Bedingungen / Voraussetzungen
- Brieflich abstimmen
- Dokumente
- Termine
- Wahlresultate
Persönliche Stimmabgabe
An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.
Bedingungen / Voraussetzungen
Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister (§ 4 WAG) eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV).
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das amtliche Rücksendecouvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendecouvert.
- Sie können das amtliche Rücksendecouvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist;
- das Rücksendekuvert mehr Stimmzettelkuverts als gültige Stimmrechtsausweise enthält;
- das Stimmzettelkuvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält;
- das Rücksendekuvert nicht verschlossen ist;
- nicht das amtliche Rücksendekuvert verwendet wird;
- die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist;
- das Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.
Dokumente
Formular Wahlvorschlag stellvertretende/r Friedensrichter/in
Eingereichte Wahlvorschläge stellvertretende/r Friedensrichter/in
Amtsblattpublikation
Termine
| 27.11.2025 |
Erste Ausschreibung der Ergänzungswahl durch die Gemeindekanzlei |
| 11.12.2025 |
Zweite Ausschreibung der Ergänzungswahl durch die Gemeindekanzlei |
| 12.01.2026,
17.00 Uhr |
Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge bei der Gemeindekanzlei |
| bis 14.01.2026, 17.00 Uhr |
Auflage der Wahlvorschläge (Einsprachen betreffend der Gültigkeit der Wahlvorschläge möglich. Einreichung bei der Gemeindekanzlei) |
| 9.-16.02.2026 |
Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten |
| 08.03.2026 | Wahltag |
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Bei allfälligen Ergänzungswahlen bzw. zweitem Wahlgang: |
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16.03.2026,
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Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge |
| bis 18.03.2026, 17.00 Uhr
|
Auflage der Wahlvorschläge |
| 13.-18.04.2026 |
Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten |
| 03.05.2026 | Zweiter Wahltag |
Wahlresultate
Amtsblattpublikation