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Ergänzungswahl stellvertretende/r Friedensrichter/in Walchwil vom 8. März 2026

Ergänzungswahl stellvertretende/r Friedensrichter/in für den Rest der Amtsperiode 2025-2030

Am 8. März 2026 findet die Ergänzungswahl für den/die stellvertretende/r Friedensrichter/in für den Rest der Amtsperiode 2025-2030 statt.

Persönliche Stimmabgabe

An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 11.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.

Bedingungen / Voraussetzungen

Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister (§ 4 WAG) eingetragen sind (§ 27 Abs. 2 KV).

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das amtliche Rücksendecouvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendecouvert.
  • Sie können das amtliche Rücksendecouvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist;
  • das Rücksendekuvert mehr Stimmzettelkuverts als gültige Stimmrechtsausweise enthält;
  • das Stimmzettelkuvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält;
  • das Rücksendekuvert nicht verschlossen ist;
  • nicht das amtliche Rücksendekuvert verwendet wird;
  • die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist;
  • das Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.

Dokumente

Formular Wahlvorschlag stellvertretende/r Friedensrichter/in

Eingereichte Wahlvorschläge stellvertretende/r Friedensrichter/in

Amtsblattpublikation

Termine

27.11.2025

Erste Ausschreibung der Ergänzungswahl durch die Gemeindekanzlei

11.12.2025

Zweite Ausschreibung der Ergänzungswahl durch die Gemeindekanzlei

12.01.2026,
17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge bei der Gemeindekanzlei

bis 14.01.2026, 17.00 Uhr

Auflage der Wahlvorschläge (Einsprachen betreffend der Gültigkeit der Wahlvorschläge möglich. Einreichung bei der Gemeindekanzlei)

9.-16.02.2026

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

08.03.2026 Wahltag
 

 

Bei allfälligen Ergänzungswahlen bzw. zweitem Wahlgang:

16.03.2026,
17.00 Uhr

Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge 

bis 18.03.2026, 17.00 Uhr
 

Auflage der Wahlvorschläge

13.-18.04.2026

Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten

03.05.2026 Zweiter Wahltag

Wahlresultate

Amtsblattpublikation