2. Wahlgang Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats Walchwil für den Rest der Amtsperiode 2011 - 2014
Infolge des Hinschieds von Peter Roth, Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Walchwil, ist für den Rest der Amtsperiode 2011 - 2014 nach Massgabe des Gesetztes über die Wahlen und Abstimmungen vom 28. September 2006 (Wahl- und Abstimungsgesetz, WAG; BGS 131.1) am 5. Oktober 2014 eine Ersatzwahl an der Urne durchzuführen.
Persönliche Stimmabgabe
Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag wird die persönliche Stimmabgabe während der Büroöffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle ermöglicht.
An den Abstimmungs- bzw. Wahlsonntagen kann zwischen 09.00 und 12.00 Uhr an der Urne abgestimmt werden.
Bedingungen / Voraussetzungen
Das Recht zu stimmen und zu wählen haben alle in der Gemeinde gesetzlich niedergelassenen Schweizer Bürger und Bürgerinnen, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihm zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das amtliche Rücksendecouvert, sodass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist. Verschliessen Sie das amtliche Rücksendecouvert.
- Sie können das amtliche Rücksendecouvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, per Post schicken oder während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterzeichnet ist.
- das Rücksendecouvert mehr als ein Stimmzettelcouvert enthält.
- sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden oder dieses nicht verschlossen ist.
- das Stimmzettelcouvert Angaben über die Person der oder des Stimmberechtigten oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält.
- das Rücksendecouvert nicht verschlossen ist.
- nicht das amtliche Rücksendecouvert verwendet wird.
- die Adresse der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis nicht lesbar ist.
- das Rücksendecouvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft.
Dokumente
Wahlvorschlag Ergänzungswahl Gemeinderat
Termine
13.10.2014 |
Fristablauf für die Einreichung der Wahllisten |
15.10.2014 |
Auflage der Listen |
04.11.2014 |
Versand des Wahlmaterials an die Stimmberechtigten |
30.11.2014 | Zweiter Wahltag |