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Friedensrichteramt

Friedensrichter:
René Loosli
Gemeindeverwaltung Walchwil
6318 Walchwil

Mobile +41 (0)79 777 60 68

rene.loosli@fr-walchwil.ch

Jede Gemeinde betreibt ein Friedensrichteramt. Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) sachlich zuständig ist oder auf Grund einer speziellen Gesetzesvorschrift (z.B. Art. 198 f. ZPO) darauf verzichtet werden kann.

Werden sich die Parteien nicht einig, kann ihnen die Schlichtungsbehörde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert con CHF 10'000 einen Entscheidsvorschlag unterbreiten. Kommt es zu keiner Einigung oder wird der Urteilsvorschlag innert 20 Tagen abgelehnt, so erteilt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2'000 kann die Schlichtungsbehörde selbst entscheiden, sofern die klagende Partei einen entsprechenden Antrag stellt.

Kontakte

Ansprechpartner / Funktion
Loosli René Funktion
  • Friedensrichter
Beck Alexander Funktion
  • Stellvertretender Friedensrichter

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