Friedensrichteramt
Friedensrichter:
Lis Flury
Hinterbergstrasse 16
6318 Walchwil
Telefon +41 (0)41 758 05 85
Mobile +41 (0)79 817 63 28
lis.flury@fr-walchwil.ch
Jede Gemeinde betreibt ein Friedensrichteramt. Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) sachlich zuständig ist oder auf Grund einer speziellen Gesetzesvorschrift (z.B. Art. 198 f. ZPO) darauf verzichtet werden kann.
Werden sich die Parteien nicht einig, kann ihnen die Schlichtungsbehörde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert con CHF 5'000 einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Kommt es zu keiner Einigung oder wird der Urteilsvorschlag innert 20 Tagen abgelehnt, so erteilt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2'000 kann die Schlichtungsbehörde selbst entscheiden, sofern die klagende Partei einen entsprechenden Antrag stellt.
Kontakte
Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
---|---|
Flury Lis Funktion
|
Tel. +41417580585 Mobil +41798176328 |
Disch Alexander Funktion
|
Tel. +41 (0)41 758 08 84 |
Online-Schalter
Artikel | Preis | Link | Dateien |
---|---|---|---|
Formular Zivilklage | gratis | Zivilklage.pdf |