KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Als Folge der Revision des Vormundschaftsrechtes, löst die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als kantonale Behörde per 01. Januar 2013 die Vormundschaftsbehörden ab. In deren Aufgabenbereich fallen auch das Pflegekinder- und Adoptionswesen.
Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Bahnhofstrasse 12
Postfach 27
6301 Zug
Telefon +41 (0)41 723 79 70
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08.00 - 11.45 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr