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KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Als Folge der Revision des Vormundschaftsrechtes, löst die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als kantonale Behörde per 01. Januar 2013 die Vormundschaftsbehörden ab. In deren Aufgabenbereich fallen auch das Pflegekinder- und Adoptionswesen.

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Bahnhofstrasse 12
Postfach 27
6301 Zug

Telefon +41 (0)41 723 79 70

info.kes@zg.ch


Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08.00 - 11.45 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr