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Militärische Schiesspflicht

Amt für Zivilschutz und Militär
Hinterbergstrasse 43
6312 Steinhausen

Telefon    +41 (0)41 723 72 00

info.azm@zg.ch


Öffnungszeiten
Montag - Freitag 07.30 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr 


Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich die obligatorische Schiessübung.

Die Schiesspflicht ist jeweils vom 1. April bis spätestens 31. August in einem anerkannten Schiessverein zu erfüllen resp. den Nachschiesskurs gemäss öffentlichen Publikationen (Plakat und Amtsblatt) zu bestehen. 

Weiterführende Informationen