Wohnungsabnahme
Bei Schwierigkeiten bei Mieterwechseln erstellt der Gemeindeweibel ein weibelamtliches Protokoll über den Zustand des Mietobjektes.
Bei Schwierigkeiten bei Mieterwechseln erstellt der Gemeindeweibel ein weibelamtliches Protokoll über den Zustand des Mietobjektes.