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Aufnahme von Tatbeständen

Im Auftrag von natürlichen oder juristischen Personen nimmt der Gemeindeweibel einfache Tatbestände auf und protokolliert diese (ausschliesslich für zivilrechtliche Bereiche).

Beispiele: Differenzen zwischen Nachbarn, Zustellung von Urkunden, Hausbetretungen, Feststellung von defekten Warenlieferungen etc.

open positions