Aufnahme von Tatbeständen
Im Auftrag von natürlichen oder juristischen Personen nimmt der Gemeindeweibel einfache Tatbestände auf und protokolliert diese (ausschliesslich für zivilrechtliche Bereiche).
Beispiele: Differenzen zwischen Nachbarn, Zustellung von Urkunden, Hausbetretungen, Feststellung von defekten Warenlieferungen etc.