Erbenbescheinigung
Eine Erbenbescheinigung bestätigt, dass die aufgeführten Personen, unter Vorbehalt sämtlicher erbrechtlichen Klagen, als Erben anerkannt sind. Die Bescheinigung gilt als Ausweis der Erben und wird u. a. für Bank- und Grundstückgeschäfte benötigt.
Die Erbenbescheinigung wird grundsätzlich frühestens nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist seit Todestag ausgestellt und kann von den berechtigten Erben beim Erbschaftsamt gegen Gebühr bestellt werden.