Amtliche Beglaubigungen
Die Beglaubigungsperson ist zuständig für amtliche Beglaubigungen.
Unterschriftsbeglaubigung
Die Person, deren Unterschrift amtlich beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen.
Im Weiteren ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen.
Grundgebühr
| CHF 20.00 | für die erste Unterschrift |
| CHF 5.00 | für jede weitere Unterschrift |
Beglaubigung von Fotokopien, Auszügen und Abschriften
- Das Original ist mitzubringen.
- Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
Grundgebühr
| CHF 15.00 | für die erste Seite |
| CHF 2.00 | für jede weitere Seite |
Wichtiger Hinweis
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit der Beglaubigungsperson; nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der offiziellen Schalteröffnungszeiten für Sie da.