Abmelden / Wegzug von Walchwil
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und anderen Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Sie können dies bequem online über eUmzug oder persönlich bei uns am Schalter erledigen.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Amtlicher Ausweis
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Schriftliche Abmeldung
Eine schriftliche Abmeldung ist in Ausnahmefällen möglich. Bitte nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.