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Datensperre

Die Einwohnerkontrolle erteilt an Privatpersonen oder Unternehmen sowie gemeinnützige Institutionen voraussetzungslos Einzelauskünfte über folgende Personendaten im Einwohnerregister: Name, Vorname, Geschlecht, aktuelle Adresse (bei Wegzug mit Wegzugsdatum und Wegzugsort) und Todestag. Weitere Personendaten werden nur auf schriftliches Gesuch hin und mittels Interessensnachweis erteilt.

Wenn Sie diese voraussetzungslose Auskunftserteilung nicht möchten, können Sie Ihre Daten im Einwohnerregister sperren lassen. Unter Online-Dienst steht Ihnen ein vorbereitetes Formular zur Verfügung, welches Sie uns ausgefüllt und unterzeichnet zukommen lassen. In diesem Fall müssen wir Sie bei jeder Adressanfrage kontaktieren und Ihnen das rechtliche Gehör gewähren.

Details über die Bekanntgabe von Personendaten entnehmen Sie aus dem Formular Datensperrung.

open positions