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Verpflichtungserklärung

Wenn Sie eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/in in die Schweiz einladen möchten, wird eine Verpflichtungserklärung benötigt.

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum daraufhin nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine Verpflichtungerklärung verlangt werden, welche die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz zustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von CHF 30'000.-- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung und sprechen damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle vor, welches die Prüfung Ihrer finanziellen Verhältnisse vornimmt.

Bitte bringen Sie mit

  • Verpflichtungserklärung
  • amtlicher Ausweis
  • Bankkontoauszüge (Privat- oder Lohnkonten: detaillierte Monatsauszüge der letzten 3 Monate; Sparkonten: Jahresabschluss des vergangenen Jahres inkl. aktueller Saldobestätigung)
  • aktuelle Lohnabrechnung
  • CHF 40.-- pro Verpflichtungserklärung