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Krankenversicherung

Versicherungspflicht in der Schweiz

Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtet, sich bei einer anerkannten Schweizer Krankenversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu versichern.

Auf der Webseite der Gemeinsame Einrichtung KVG finden Sie detaillierte Informationen.

Zur Krankenversicherung allgemein: Bundesamt für Gesundheit BAG

Befreiung  

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Mehr dazu entnehmen Sie dem Merkblatt Befreiung von der Versicherungspflicht.

Trifft einer der im Merkblatt genannten Befreiungsgründe auf Sie zu, reichen Sie bitte ein vollständiges Befreiungsgesuch mit all den nötigen Beilagen (im Befreiungsmerkblatt erwähnt) an die Einwohnerkontrolle Walchwil ein. 

Weitere Informationen sowie Befreiungsgesuche finden Sie auf der Webseite der Gemeinsame Einrichtung KVG.

Stimmt keiner der Befreiungsgründe mit Ihrem Aufenthaltszweck in der Schweiz überein, sind Sie verpflichtet, sich einer Schweizerischen Krankenkasse anzuschliessen.