Abmelden / Wegzug von Walchwil
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und anderen Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Schriftliche Abmeldung
Eine schriftliche Abmeldung ist in Ausnahmefällen möglich. Bitte nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.