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Abmelden / Wegzug von Walchwil

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und anderen Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis

Schriftliche Abmeldung

Eine schriftliche Abmeldung ist in Ausnahmefällen möglich. Bitte nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.