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Aufhebung Absolutes Feuerverbot

Die Niederschläge der vergangenen Tagen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Zug entschärft. Das Amt für Wald und Wild senkt deshalb in Absprache mit der Gebäudeversicherung Zug die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe «erhebliche Gefahr» (Stufe 3 von 5). Ab sofort, gilt im gesamten Kantonsgebiet erhebliche Waldbrandgefahr.

Empfehlungen Stufe 3

- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Keinen Schlagabraum verbrennen (Es werden keine Bewilligungen mehr erteilt.)
- Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und zu den geltenden Massnahmen finden Sie unter www.zg.ch/waldbrand .