Die revidierte Ortsplanung von Walchwil ist rechtskräftig
Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Walchwil ist von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt worden und per sofort in Kraft. Damit verfügt Walchwil über eine aktuelle planerische Grundlage für seine räumliche Entwicklung.
Die Walchwiler Stimmberechtigten haben die Revision der Nutzungsplanung am 28. September 2025 mit einem Ja-Anteil von 56 Prozent angenommen. Die kantonale Genehmigung erfolgte am 13. Mai 2026, diese ist am 16. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen. Mit dem Inkrafttreten gelten der neue Zonenplan und die neue Bauordnung. Die Unterlagen stehen auf der Website der Gemeinde zur Verfügung.
Leitlinien für die künftige Entwicklung
Die revidierte Ortsplanung legt die zentralen Entwicklungsziele für die kommenden Jahre fest. Im Fokus stehen ein attraktives Dorfzentrum, der Schutz von Grün- und Erholungsräumen, zusätzlicher Wohnraum im bereits überbauten Gebiet durch eine massvolle Verdichtung, bessere Voraussetzungen für preisgünstigen Wohnraum sowie Entwicklungsperspektiven für das lokale Gewerbe.
Die neue Rechtsgrundlage schafft Klarheit für laufende und künftige Bauvorhaben. Projekte können damit nach den neuen Vorgaben geplant und umgesetzt werden.
Noch ausstehende Teilbereiche
Von der Inkraftsetzung ausgenommen sind die Mägeristrasse und der Büel. In diesen Gebieten sind noch Beschwerden hängig; der Entscheid erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ebenfalls noch ausstehend ist die Festlegung des Gewässerraums.
Gemeinderat Walchwil
Medienkontakt:
René Peyer, Gemeinderat, E-Mail: rene.peyer@walchwil.ch, Telefon: 041 728 73 73