Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit erhöht der Kanton Zug die Waldbrandgefahr per Freitag, 10. Juli, auf Gefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr). Gleichzeitig gilt ein Feuerverbot im Wald sowie im Umkreis von 50 Metern zum Waldrand.

In den vergangenen Wochen war die Waldbrandgefahr im Kanton Zug dank zweier ergiebiger Niederschläge tiefer als in vielen umliegenden Kantonen. Inzwischen hat sich die Lage jedoch auch im Kanton Zug deutlich verschärft. Gemäss den aktuellen Wetterprognosen ist frühestens in rund zehn Tagen wieder mit nennenswertem Regen zu rechnen. Deshalb reicht die bisherige Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) nicht mehr aus.

Das Amt für Wald hat deshalb entschieden, die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 anzuheben. Die Erhöhung erfolgt gleichzeitig und in Absprache mit dem Kanton Schwyz.

Das gilt bei Gefahrenstufe 4

Im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand

  • Feuer entfachen ist verboten.
  • Das Feuerverbot gilt auch für alle offiziellen Feuerstellen.
  • Erlaubt sind ausschliesslich Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.

Im übrigen Gebiet

Verboten sind:

  • Grillieren in unbefestigten Feuerstellen
  • Abbrennen von Feuerwerk
  • Steigenlassen von Himmelslaternen
  • Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern
  • Höhenfeuer

Erlaubt ist das Grillieren in befestigten Feuerstellen oder mit Kohle-, Gas- oder Elektrogrills auf befestigtem Untergrund, sofern der Abstand zum Wald mehr als 50 Meter beträgt.

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und zu den geltenden Massnahmen finden Sie unter www.zg.ch/waldbrand .