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Steueramt

Beschreibung Steueramt

Dorfstrasse 23
Postfach
6318 Walchwil

Telefon    +41 (0)41 759 80 19

pascal.aeschlimann@walchwil.ch


Öffnungszeiten:

08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr
Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Termine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten auf Vereinbarung möglich.

Standort


Steuern für die natürlichen und juristischen Personen werden im Kanton Zug durch die kantonale Steuerverwaltung veranlagt und auch eingezogen. Ebenfalls erfolgt durch sie die Zustellung der Steuerformulare jeweils bis Ende Februar an die Steuerpflichtigen. Die Gemeinden sind zuständig für erste Auskünfte (natürliche Personen).

Paragraph 108 des Steuergesetzes statuiert ein strenges Steuergeheimnis. Dies bedeutet, dass das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen unter das Steuergeheimnis fallen und nicht bekannt gegeben werden dürfen.

Daten aus den Steuerakten dürfen nur dann bekannt gegeben werden, wenn entweder

  • die steuerpflichtige Person diese Daten persönlich verlangt oder
  • eine entsprechende, ausdrückliche schriftliche Einwilligung (Vollmacht) der steuerpflichtigen Person vorliegt oder
  • eine entsprechende formelle gesetzliche Grundlage im Recht des Kantons oder des Bundes besteht oder
  • die Auskunftserteilung im öffentlichen Interesse geboten ist und die Finanzdirektion des Kantons Zug ein entsprechendes Begehren gutgeheissen hat.

Elektronische Steuererklärung

Auf der Seite der Kantonalen Steuerverwaltung können Sie das Programm "eTax" für natürliche und juristische Personen herunterladen.


Papierlose Steuererklärung

Die Steuererklärung für den Kanton Zug kann seit Februar 2018 auch papierlos eingereicht werden.

Weiterführende Informationen:
Kantonale Steuerverwaltung


Fristerstreckungsgesuch

Ist es Ihnen aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, Ihre Steuererklärung termingerecht dem Steueramt Walchwil einzureichen, dann können Sie eine Fristerstreckung beantragen.

Natürliche Personen:
https://steuern.zg.ch/private/fristerstreckung

Juristische Personen:
https://steuern.zg.ch/companies/fristerstreckung


Weiterführende Informationen

Kantonale Steuerverwaltung 

Haben Sie eine Frage, die Sie gerne beantwortet haben möchten? Wir stehen für allgemeine Auskünfte gerne zur Verfügung.


Steuerwissen für Jugendliche

Die Schweizerische Steuerkonferenz SSK, die Vereinigung aller kantonalen Steuerbehörden sowie des Bundes haben eine Website aufgeschaltet um Jugendlichen das Thema Steuern näher zu bringen. Diese Website beinhaltet nützliche Tipps, eine interaktive Steuerklärung zum Üben und vieles mehr. Den Link auf diese Seite finden Sie hier.

Kontakte

Ansprechpartner / Funktion
Aeschlimann Pascal Funktion
  • Leiter Abteilung Finanzen
Schriber Deborah Funktion
  • Mitarbeiterin Abteilung Finanzen

Dienstleistungen