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Feuerwehrersatzabgabe

Beschreibung Feuerwehrersatzabgabe

Dorfstrasse 23
Postfach
6318 Walchwil

Telefon    +41 (0)41 759 80 19

pascal.aeschlimann@walchwil.ch


Öffnungszeiten:

08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr
Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Termine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten auf Vereinbarung möglich.

Standort


Gemäss § 40 des Gesetzes über den Feuerschutz wird im Kanton Zug eine Feuerwehrersatzabgabe eingezogen. Diese beträgt pro Person CHF 100.--. Massgebend für die Berechnung und den Bezug der Ersatzabgabe sind die Verhältnisse am 1. Januar des laufenden Jahres.


Steuerbefreiung für:

  • werdende Mütter
  • je Haushalt eine Person, die mindestens ein Kind bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreut, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Pflicht erfolgt
  • wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht befähigte Personen (siehe ZGB § 398)
     

Antrag auf Steuerbefreiung:

  • nach mind. 15 Jahren geleistetem Feuerwehrdienst
     

Ersatzabgabe entfällt:

  • wenn eine Person in einem Haushalt aktiv Feuerwehrdienst leistet

Kontakte

Ansprechpartner / Funktion
Aeschlimann Pascal Funktion
  • Leiter Abteilung Finanzen
Schriber Deborah Funktion
  • Mitarbeiterin Abteilung Finanzen

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