Feuerwehrersatzabgabe
Beschreibung Feuerwehrersatzabgabe
Dorfstrasse 23
Postfach
6318 Walchwil
Telefon +41 (0)41 759 80 19
pascal.aeschlimann@walchwil.ch
Öffnungszeiten:
08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr, Montag bis 18.00 Uhr
Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr
Termine ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten auf Vereinbarung möglich.
Gemäss § 40 des Gesetzes über den Feuerschutz wird im Kanton Zug eine Feuerwehrersatzabgabe eingezogen. Diese beträgt pro Person CHF 100.--. Massgebend für die Berechnung und den Bezug der Ersatzabgabe sind die Verhältnisse am 1. Januar des laufenden Jahres.
Steuerbefreiung für:
- werdende Mütter
- je Haushalt eine Person, die mindestens ein Kind bis zum vollendeten 16. Altersjahr oder pflegebedürftige Angehörige betreut, soweit die Betreuung nicht in Ausübung einer beruflichen Pflicht erfolgt
- wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht befähigte Personen (siehe ZGB § 398)
Antrag auf Steuerbefreiung:
- nach mind. 15 Jahren geleistetem Feuerwehrdienst
Ersatzabgabe entfällt:
- wenn eine Person in einem Haushalt aktiv Feuerwehrdienst leistet
Kontakte
Ansprechpartner / Funktion | Kontakt |
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Aeschlimann Pascal Funktion
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Tel. +41 41 759 80 19 |
Schriber Deborah Funktion
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Tel. +41 41 759 80 14 |
Online-Schalter
Artikel | Preis | Link | Dateien |
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Auszug aus dem Gesetz über den Feuerschutz | gratis | Auszug aus Gesetz über den Feuerschutz.pdf | |
Einspracheformular Feuerwehrersatzabgabe | gratis | Einsprache Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2024.pdf |